Zuständigkeiten, Fristen und Abläufe: Der Ratsbetrieb kurz erklärt.
Sprache
Die Mitglieder des Grossen Rates können sich während den Beratungen in den beiden Amtssprachen Deutsch (Mundart oder Schriftdeutsch) und Französisch äussern. Die Ratsverhandlungen werden simultan in die beiden Amtssprachen übersetzt.
Beratungen des Grossen Rates
Die Beratungen des Grossen Rates sind öffentlich. Sie können sie von der Zuschauertribüne des Rathauses aus verfolgen oder live im Internet.
Die Beratungen werden als Wortprotokoll festgehalten, im «Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern».
Aufgabe der Parlamentsdienste
Die Parlamentsdienste und die Staatskanzlei treffen gemeinsam die organisatorischen Massnahmen, damit der Grosse Rat und seine Organe ihre Aufgaben erfüllen können.
Die Parlamentsdienste des Grossen Rates sind nur gegenüber dem Grossen Rat und seinen Organen verantwortlich. Sie unterstützen den Grossen Rat beim Erfüllen seiner Aufgaben. Zum Beispiel führen sie die Sekretariate des Büros des Grossen Rates und der Kommissionen. Ausserdem beraten sie Organe und die Mitglieder des Grossen Rates in Verfahrens-, Rechts- sowie Sachfragen. Schliesslich bereiten sie parlamentseigene Geschäfte vor.
Aufgabe der Staatskanzlei
Die Staatskanzlei koordiniert die Aufgaben seitens des Regierungsrats mit dem Grossen Rat. Sie unterstützt den Grossen Rat insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung der Sessionen.