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Parlamentarische Instrumente

Motionen, Finanzmotionen, Postulate, Interpellationen, Anfragen, Parlamentarische Initiativen: Die parlamentarischen Instrumente des Grossen Rates kurz erklärt. 

Die Grossratsmitglieder, Kommissionen und Fraktionen können mit einer Reihe von parlamentarischen Instrumenten Themen ansprechen, die Erarbeitung eines Gesetzes auslösen und dem Regierungsrat Aufträge erteilen.

Der Regierungsrat muss solche Aufträge innert sechs Monaten beantworten und für eine Session des Grossen Rates traktandieren. Werden sie in der Folge vom Grossen Rat angenommen, müssen sie innert zwei Jahren erfüllt werden. 

Verbindliche und unverbindliche Aufträge

Betrifft ein Auftrag an den Regierungsrat den Zuständigkeitsbereich des Grossen Rates, ist er verbindlich. Liegt hingegen die Verantwortung für den Entscheid beim Regierungsrat, hat der Auftrag bloss Richtliniencharakter. Das bedeutet, dass der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum bezüglich des Erreichens der Ziele, der einzusetzenden Mittel und weiterer Einzelheiten der Umsetzung hat.

Motion

Die Motion ist das verpflichtendste parlamentarische Instrument. Mit einer Motion erhält der Regierungsrat den Auftrag, für den Grossen Rat in einer bestimmten Angelegenheit einen Erlass (z.B. ein Gesetz) oder einen Beschluss auszuarbeiten, eine Massnahme zu ergreifen oder ihm einen Bericht zu unterbreiten.

Finanzmotion

Mit einer Finanzmotion erhält der Regierungsrat den Auftrag, im nächsten Voranschlag (Budget) oder im nächsten Aufgaben- und Finanzplan eine finanzielle Massnahme zu ergreifen.

Postulat

Ein Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, ob der Entwurf zu einem Gesetz zu erarbeiten, eine Massnahme zu treffen oder ein Bericht vorzulegen ist.

Interpellation

Mit einer Interpellation werden vom Regierungsrat schriftliche Auskünfte zu Fragen verlangt, die den Kanton betreffen.

Anfrage

Auch mit einer Anfrage werden vom Regierungsrat Auskünfte zu Fragen verlangt, die den Kanton betreffen. Die Anfragen müssen kurz sein. Der Regierungsrat beantwortet sie schriftlich und innert kurzer Frist.

Parlamentarische Initiative

Mit einer parlamentarischen Initiative wird dem Grossen Rat direkt ein ausformulierter Erlass oder Beschluss zum Entscheid unterbreitet. Der Grosse Rat entscheidet zunächst, ob er die parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt. Wenn ja, befasst sich eine Kommission nochmals eingehend mit dem Thema und stellt gestützt auf ihre Erkenntnisse dem Grossen Rat Antrag. Parlamentarische Initiativen werden eher selten eingereicht.

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