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Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK)

Aufarbeitung ausserordentlicher und kontroverser Vorkommnisse: Parlamentarische Untersuchungskommissionen kurz erklärt.

Aufgaben

Zur Abklärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite kann der Grosse Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen.

Diese hat spezielle Rechte. Sie kann bei Behördenmitgliedern, Verwaltungsangehörigen und Privatpersonen Auskünfte einholen oder diese Personen befragen, Sachverständige beiziehen und Augenscheine vornehmen.

Ausserdem kann sie die Herausgabe sämtlicher Akten des Regierungsrates, der kantonalen Verwaltung, der Justizverwaltung und der Finanzkontrolle verlangen. Die PUK ist das schärfste Kontrollorgan des Parlaments.

Zurzeit gibt es keine Parlamentarische Untersuchungskommission.

PUK Bernische Lehrerversicherungskasse (2004/2005)

Letztmals untersuchte im Jahr 2004 eine Parlamentarische Untersuchungskommission die Vorkommnisse und Entwicklungen bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK). Ihr Bericht an den Grossen Rat ist unter den Publikationen des Grossen Rates zugänglich.

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