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12. Februar 2024
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Medienmitteilung der Sicherheitskommission des Grossen Rates
:
Kommission will Bericht zur Auslagerung des SVSA zurückweisen

Die Sicherheitskommission des Grossen Rates verlangt Nachbesserungen für die mögliche Auslagerung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA). Um die offenen Fragen zu klären, beantragt sie dem Grossen Rat, das Geschäft zurückzuweisen und das Detailkonzept zu schärfen. Eine Minderheit will die Arbeiten zum Projekt nicht weiterverfolgen. 

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat die Umwandlung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor. Der Kanton soll alleiniger Eigentümer bleiben. Die Auslagerung soll die Effizienz des Amtes steigern und ihm ermöglichen, schneller auf Entwicklungen im Bereich der Mobilität zu reagieren.

Bedenken am Auslagerungsprojekt

Die Sicherheitskommission (SiK) hat sich an mehreren Sitzungen mit dem Bericht der Regierung befasst und diverse Anhörungen durchgeführt. Sie anerkennt, dass das SVSA, aufgrund der grossen Umwälzungen im Bereich der Mobilität, vor zahlreichen Herausforderungen steht. Das SVSA ist aus Sicht der SiK jedoch ein gut funktionierendes und innovatives Amt, das bisher den Entwicklungen u.a. im Bereich der Digitalisierung aktiv und vorausschauend begegnet ist.

Die geplante Auslagerung sieht die Kommission kritisch, und die Gründe für die Notwendigkeit dieses Schrittes vermochten nicht vollständig zu überzeugen. So wurden Bedenken betreffend der Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf die Steuerung und Aufsicht bei der ausgelagerten Institutionen geäussert. Ebenfalls kritisch beurteilte die Kommission die vorgelegte Businessplanung.

Um die offenen Fragen zu klären, beantragt die SiK dem Grossen Rat, das Geschäft zurückzuweisen und in gewissen Bereichen das Detailkonzept zu schärfen. Unter anderem soll konkreter dargelegt werden, wie das Konkurrenzverbot im geplanten Anstaltsgesetz einzubinden ist und wie Lohnexzesse bei den obersten Kaderlöhnen vermieden werden können. Ausserdem sollen konkrete Instrumente für die Überwachung und Steuerung durch den Regierungsrat und den Grossen Rat vorgeschlagen werden. Zudem sollen Mechanismen vorgesehen werden, dass anhaltende Überschüsse für Gebührensenkungen eingesetzt werden.

Sollte der Antrag auf Rückweisung im Grossen Rat abgelehnt werden, beantragt die Mehrheit der Kommission Kenntnisnahme des Berichts mit Planungserklärungen, die Vorgaben für das geplante Anstaltsgesetz in verschiedenen Bereichen vorsehen.

Minderheit spricht sich komplett gegen Auslagerung aus

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat Nichteintreten auf das Geschäft. Das 2021 vom Grossen Rat geforderte Detailkonzept für eine Auslagerung konnte weiterhin nicht überzeugen. U.a. beurteilt die Minderheit den allfälligen Verlust an Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf die Steuerung und Aufsicht des SVSA als schwerwiegend.

Bei Ablehnung der Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung beantragt die Minderheit der Kommission Kenntnisnahme mit der Planungserklärung, dass auf die weiteren Arbeiten für eine Auslagerung verzichtet wird. 

Ausarbeitung einer allgemeinen Beteiligungsstrategie

Zusätzlich zu den Anträgen zum Geschäft hat die Kommission eine dringliche Kommissionmotion verabschiedet. Diese fordert die Erarbeitung einer Beteiligungsstrategie für den Kanton. Die SiK möchte damit sicherstellen, dass für die nächste Diskussion zu diesem oder einem anderen Auslagerungsgeschäft kantonsweite Grundlagen existieren. Zuerst sollen allgemeine Grundsätze und Kriterien für ausgelagerte Institutionen und Beteiligungen festgelegt werden, bevor solche Auslagerungsgeschäfte einzeln und fallweise diskutiert werden. Dies auch unter dem Aspekt, dass in letzter Zeit viele Projekte zu Auslagerungen erarbeitet, aber dann doch wieder verworfen wurden.

Kredit für Sanierung des Schlosses Aarwangen

Weiter beantragt die SiK dem Grossen Rat, dem Kredit von knapp 1,8 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für die Sanierung des Schlosses Aarwangen zuzustimmen. Das Schloss Aarwangen steht seit dem Auszug des Regionalgerichts im Jahr 2012 leer. 2020 widmete der Kanton das Schloss der neu gegründeten Stiftung Schloss Aarwangen, die nun für die Sanierung und für die Belebung des Schlosses besorgt ist. Dafür beantragt sie Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Kulturförderungsfonds. Ziel ist es, das Schloss für die Bevölkerung zugänglich zu machen und einen Begegnungsort mit vielseitigen Angeboten und moderner Infrastruktur zu schaffen.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit den beiden Geschäften befassen.

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