FiKo unterstützt dritte ERP-Etappe und Zusatzkredit Informatik
Die Finanzkommission (FiKo) befürwortet einen Rahmenkredit von knapp 20 Millionen Franken für die dritte und letzte Etappe zur Einführung des Enterprise Resource Planning (ERP) in der Kantonsverwaltung von 2025–2027. Sie verknüpft ihre Zustimmung jedoch mit zwei Auflagen: Erstens sollen die erwarteten Effizienzgewinne durch eine Kompensation der zusätzlich benötigten fünf Stellen erbracht werden. Zweitens fordert sie ein wirksames, aber mit vertretbarem Aufwand umsetzbares Instrument fürs Beschaffungscontrolling.
Die FiKo hat sich intensiv mit dem Projektstand und den Herausforderungen befasst. Im Bereich Busseninkasso besteht weiterhin erheblicher Personalbedarf. Auch zeigt sich, dass der laufende ERP-Betrieb mehr externe Unterstützung erfordert als ursprünglich geplant. Dennoch hält die Kommission die Fortsetzung für notwendig, um bestehende Probleme gezielt anzugehen.
Zusätzlich beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit über 12,5 Millionen Franken für den Rahmenkredit Informatik der Finanzdirektion (2024–2026). Damit sollen die höheren ERP-Betriebskosten sowie die Ablösung des IBM-Mainframes für die Applikation NESKO in der Steuerverwaltung gedeckt werden. Die FiKo unterstützt das Vorhaben und will die Umsetzung der geplanten Optimierungsmassnahmen weiterverfolgen.
FiKo befürwortet Finanzhilfe zur Innovationsförderung am CSEM
Das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM) hat seit 2023 die Abteilung Medtech in Bern aufgebaut und die kantonalen Zielvorgaben zu Umsatz und Arbeitsplatzschaffung erfüllt. Für die Jahre 2026–2028 ist eine wiederkehrende Finanzhilfe von insgesamt zwölf Millionen Franken vorgesehen. Davon eine Million Franken pro Jahr dient der Zusammenarbeit mit der Universität Bern und dem Inselspital. Grundlage bildet das revidierte Innovationsförderungsgesetz, das wiederkehrende Beiträge ermöglicht. Die FiKo stimmt dem Rahmenkredit zu.
FiKo spricht sich für Beibehaltung der BEKB-Mehrheitsbeteiligung aus
Die FiKo unterstützt die Empfehlung des Regierungsrats, an der Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der Berner Kantonalbank (BEKB) festzuhalten. Der Bericht des Regierungsrates beleuchtet die Vor- und Nachteile der Varianten Status quo, Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung. Die Kommission anerkennt die fundierte Analyse sowie den stabilen finanziellen Zustand der BEKB, die von Swiss Economics als «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken» bezeichnet wird.
Ein Verkauf der Beteiligung würde aktuell keine Vorteile für den Kanton bringen. Zudem wäre eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung voraussichtlich nur über eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung möglich – deren Erfolg ist aus Sicht der FiKo unsicher.
Der Grosse Rat wird einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Beteiligung fällen, um der BEKB langfristige Planungssicherheit zu bieten und die nötigen Weichen zu stellen. Grundsatzbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.
Grundsatzbeschluss des Grossen Rates
Art. 80 KV sieht vor, dass der Grosse Rat Grundsatzbeschlüsse fällen kann. Grundsatzbeschlüsse dienen dazu, in einem frühen Stadium eines Geschäfts die nötigen Weichen zu stellen, damit die nachfolgenden Arbeiten dem Richtungsentscheid entsprechend erfolgen. So kann unnützer Verwaltungsaufwand vermieden werden. Grundsatzbeschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.
Benchmark- und Spielraum-Analyse zur Kenntnis genommen
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat zwei im Budgetprozess 2024 erstellte Analysen nachträglich zur Kenntnis vorgelegt: Die Benchmarkanalyse identifiziert Aufgaben mit auffälligen Kostenstrukturen und führte zu vertieften Abklärungen in den Bereichen Polizei, Alter und Berufsbildung. Konkrete Massnahmen sollen mit dem Budget 2026 kommuniziert werden. Die FiKo sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die Spielraumanalyse gliedert die jährlich 5,3 Milliarden Franken an Staatsbeiträgen nach deren Flexibilität. Rund 3,1 Milliarden Franken gelten als «freiwillig» und könnten angepasst werden, rund 2,2 Milliarden sind durch Bundesrecht gebunden. Die FiKo schätzt die Übersicht z.B. als Grundlage für Haushaltsdebatten, weist aber darauf hin, dass keine Aussage zur Qualität oder zum Umfang der erbrachten Leistungen gemacht wird.