Logo Kanton Bern / Canton de BerneGrosser Rat
01. Februar 2024
Zurück zur Übersicht

Medienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates
:
Kommission lehnt «Berner Solar-Initiative» und Gegenvorschläge ab

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission beantragt dem Grossen Rat, die «Berner Solar-Initiative» abzulehnen. Er soll die Initiative teilweise für gültig und den Artikel 59 für ungültig erklären. Weiter beantragt die Kommission dem Grossen Rat, ihren eigenen Gegenvorschlag wie auch denjenigen des Regierungsrates abzulehnen. 

Die «Berner Solar-Initiative» will bei Neubauten eine Solarpflicht für geeignete Dach- und Fassadenflächen einführen und sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Die im November 2021 eingereichte Initiative verlangt auch eine Solarpflicht für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

Wie der Regierungsrat anerkennt auch die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) das Anliegen der Initiative, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut werden soll. Die BaK erachtet jedoch ebenfalls die Nachrüstungspflicht bis 2040 für bestehende Bauten, wie sie in der Initiative enthalten ist, als zu weitgehend und unverhältnismässig. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen. 

Unvollständig formulierter Artikel 59 der Initiative verstösst gegen Gebot der Klarheit

Die Initiative sieht auch eine Änderung von Artikel 59 Absatz 1 KEnG vor. Allerdings ist der Initiativtext an dieser Stelle nicht vollständig ausformuliert, sondern enthält einen lückenhaften Satz mit Auslassungspunkten und Anmerkungen in eckigen Klammern. Gestützt auf ein externes Rechtsgutachten steht für die BaK zweifelsfrei fest, dass der unvollständig ausformulierte Initiativtext von Artikel 59 den Stimmberechtigten in dieser Form nicht zur Abstimmung unterbreitet werden kann, da er erheblich gegen das Gebot der Klarheit verstösst. Die BaK bevorzugt eine strenge Auslegung dieser Anforderung. Deshalb beantragt sie dem Grossen Rat, die «Berner Solar-Initiative» für teilweise gültig und Artikel 59 für ungültig zu erklären.

Gegenvorschläge des Regierungsrates und der BaK

Der Regierungsrat hat im Mai 2023 einen Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. Dieser übernimmt zentrale Anliegen der Initiative, geht jedoch in verschiedenen Punkten weniger weit. Namentlich enthält er keine Solarpflicht an Fassaden. Zudem verzichtet er auf eine Frist für die Nachrüstung bestehender Bauten: Geeignete Dachflächen von Bestandesbauten müssen in jedem Fall erst dann mit einer Solaranlage ausgerüstet werden, wenn sie umfassend erneuert werden.

Mit dem sogenannten Energie-Mantelerlass, der vom Bundesparlament in der Herbstsession 2023 verabschiedet wurde, änderte sich in der Zwischenzeit die Ausgangslage im Regelungsbereich der «Berner Solar-Initiative» teilweise. Aus diesem Grund hat die BaK einen eigenen Gegenvorschlag zur «Berner Solar-Initiative» ausgearbeitet. Die Frist für die Behandlung der Initiative verlängerte sich dadurch gemäss Artikel 151 des Gesetzes über die politischen Rechte um neun Monate, so dass die Ausarbeitung des Energie-Mantelerlasses abgewartet werden konnte. 

BaK-Gegenvorschlag enthält Anpassungen aufgrund des Energie-Mantelerlasses

Materiell stützt sich der Gegenvorschlag der BaK in wesentlichen Teilen auf den Gegenvorschlag des Regierungsrates ab. Er berücksichtigt aber auch die Ergebnisse aus den Beratungen des Bundesparlaments zum Mantelerlass. Vor allem hat die BaK eine Pflicht zur Solarenergienutzung für grössere Parkplätze in den Gegenvorschlag integriert: Demnach sind geeignete dauerhaft installierte Parkplätze für Personenwagen im Freien ab 500 Quadratmetern (neue Parkplätze) bzw. ab 1000 Quadratmetern (bestehende Parkplätze) mit solaraktiven Überdachungen auszustatten. Einer vergleichbaren Bestimmung hatte der Nationalrat beim Mantelerlass zugestimmt. Der Ständerat strich sie hingegen unter Verweis auf das kantonale Baurecht aus der Vorlage.

Gegen den Energie-Mantelerlass des Bundes wurde inzwischen erfolgreich das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. 

BaK Gegenvorschlag verlangt niedrigere Anforderungen für bestehende Bauten

Der Gegenvorschlag der BaK präzisiert und ergänzt den Gegenvorschlag des Regierungsrates in weiteren Punkten. So enthält er verschiedene Erleichterungen und gewährt mehr Spielraum für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Nämlich sollen für bestehende Bauten tiefere Anforderungen festgelegt werden als für Neubauten. Zudem können Solaranlagen, die an der Fassade installiert werden, an die Solarpflicht auf dem Dach angerechnet werden. Ausserdem ist im Gegenvorschlag der BaK die Pflicht zur Solarenergienutzung auf die geltende Bewilligungspflicht für Solaranlagen abgestimmt. Die Solarpflicht gilt gemäss Gegenvorschlag der BaK also nur für Gebäude, bei denen eine Solaranlage grundsätzlich bereits heute ohne Baubewilligung auf dem Dach installiert werden kann.

Des Weiteren schliesst der Gegenvorschlag der BaK gewisse Lücken im Gegenvorschlag des Regierungsrates, indem er Erweiterungsbauten gleich wie Neubauten behandelt und direkt im Gesetzestext verankert, dass Solarthermie und Photovoltaik einander gleichgestellt sind. Auch hat die BaK im Rahmen ihrer Arbeiten einige Begrifflichkeiten und Umsetzungsfragen aus dem Gegenvorschlag des Regierungsrates konkretisiert. Für die Beratungen im Grossen Rat wird damit soweit als möglich Klarheit geschaffen, was beispielsweise mit «geeigneten Dachflächen», «möglichst vollständiger Ausstattung» oder «umfassender Erneuerung» gemeint ist. 

Die BaK lehnt beide Gegenvorschläge ab

Angesichts der grossen Herausforderungen und der aktuellen Dynamik im Energiebereich hat die BaK schliesslich eine kurze Vernehmlassung zu ihrem Gegenvorschlag durchgeführt. Aufgrund der erhaltenen Rückmeldungen hat sie ihren Gegenvorschlag sodann zuhanden des Grossen Rates bereinigt.

Einige Bestimmungen des Gegenvorschlags der BaK stiessen bei Minderheiten der Kommission auf Ablehnung. Umstritten war unter anderem die Solarpflicht für bestehende Bauten und Parkplätze. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag fand keine Mehrheit in der BaK. Deshalb legt sie dem Grossen Rat ihren Gegenvorschlag zwar vor, sie beantragt ihm aber mit knapper Mehrheit dessen Ablehnung. Den Gegenvorschlag des Regierungsrates beantragt die BaK ebenfalls zur Ablehnung.

Der Grosse Rat berät das Geschäft in der Frühlingssession 2024 in erster Lesung.

Kommission befürwortet neue Leistungsvereinbarung für Berner Wanderwege

Im Auftrag des Tiefbauamts des Kanton Bern stellt der Verein Berner Wanderwege den Unterhalt und die Erneuerung der Kennzeichnung der Wanderwege sicher. Der Verein führt auch die digitalen Datensätze des Wanderroutennetzes nach und unterstützt das Amt beim Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege. Der Kanton beabsichtigt, mit dem Verein Berner Wanderwege eine neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2025–2029 abzuschliessen. Die aktualisierte Version berücksichtigt die Änderungen aus dem revidierten Strassengesetz und nimmt konzeptionelle Leistungen im Hinblick auf die Koexistenz der Nutzenden von Wanderwegen, Velofreizeit- und Mountainbike-Routen auf. Für die Leistungen des Vereins soll ein jährliches Gesamtkostendach von 1,155 Millionen Franken gewährt werden.

Die BaK ist der Ansicht, dass der neue Leistungsvertrag den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Deshalb unterstützt sie ihn und beantragt dem Grossen Rat, dem Kantonsbeitrag für die Berner Wanderwege zuzustimmen. Die kompetenten Leistungen der Fachorganisation und das Engagement des Vereins sorgen für eine hohe Qualität des Wanderwegnetzes im Kanton Bern. Der BaK ist es wichtig, dass die Leistungen zeitgemäss geregelt sind und das Wanderwegnetz des Kantons Bern für alle attraktiv bleibt. Gerade die Suche nach guten Lösungen bei der Planung von gemeinsamen Nutzungen der Wanderwege und Mountainbike-Routen hat einen hohen Stellenwert. 

Seite teilen