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23. Januar 2024
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Medienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates
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Kommission unterstützt Gesetzesänderungen zum Kantonswechsel von Moutier und zur Archivierung

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier. Zustimmung beantragt die Kommission dem Grossen Rat auch zur Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Der Grosse Rat wird die Gesetzesrevisionen in der Frühlingssession 2024 beraten.

Wegen des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier müssen einige Gesetze angepasst werden. So werden die Verweise auf die mittlerweile bedeutungslos gewordenen Amtsbezirke gestrichen. Gesetzesänderungen braucht es auch wegen der künftigen Verlegung von kantonalen Verwaltungseinheiten von Moutier in den Berner Jura oder nach Biel. Sie schaffen die Grundlagen dafür, dass die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft vorübergehend in Biel untergebracht werden können, bis die neuen Räumlichkeiten in Reconvilier bereit sind. Zudem werden die Betreibungs- und Konkursämter des Berner Juras und des Seelands zusammengelegt, mit Sitz im Berner Jura (Tavannes). Die Schalter in beiden Regionen bleiben weiterhin bestehen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) begrüsst diese Gesetzesänderungen. Sie entsprechen den bisherigen Entscheiden des Grossen Rates zum Kantonswechsel von Moutier.

Eine weitere Änderung betrifft das Sonderstatutsgesetz. Die Gesetzesanpassung soll eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die Wirtschaftsstrategie des Berner Juras und die Weiterentwicklung der Region Grand Chasseral ermöglichen. Auch diese Änderung unterstützt die SAK grundsätzlich. Da es aber bereits diverse Fördermöglichkeiten gibt, beantragt sie, dass diese Finanzhilfen nur subsidiär ausgerichtet werden und mit anderen Leistungen koordiniert werden müssen.

Ja zur Änderung des Gesetzes über die Archivierung

Die SAK befürwortet auch die Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Die vielfältige Revision betrifft verschiedene Bereiche. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass die historisch wertvollen Archive der bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv übernommen werden können (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern, Psychiatriezentrum Münsingen, Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura, heute Réseau de l’Arc SA). Künftig sollen zudem auch die Archive der dezentralen Verwaltung der Anbietepflicht unterstehen und archivrechtlich der Zentralverwaltung gleichgestellt werden. Das heisst, dass sie dem Staatsarchiv nicht mehr ständig benötigte Unterlagen zur Archivierung anbieten müssen.

Schliesslich begrüsst die SAK insbesondere, dass mit der Gesetzesrevision auch die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Staatsbeiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung geschaffen wird. Damit wird eine Forderung des Grossen Rates umgesetzt, wonach der Kanton Bern das Gosteli-Archiv unterstützen soll. Ebenfalls wichtig erscheinen der SAK die neuen rechtlichen Grundlagen für die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus Anwendungen, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzt werden. Dabei wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass der Kanton den Gemeinden ein solches digitales Langzeitarchiv für weitere Gemeindaten zur Verfügung stellen kann.

Die SAK beantragt an der Gesetzesrevision lediglich zwei Änderungen. Eine ist redaktioneller Natur, die andere betrifft die besonderen Schutzfristen. Diese sollen nach dem Willen der SAK für alle Unterlagen gleichbleiben. Der Regierungsrat hingegen schlägt vor, die Schutzfrist für medizinische Behandlungsdokumentationen von Personen mit unbekanntem Todesdatum um 10 Jahre auf das 120. Altersjahr zu erhöhen.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit den Gesetzesrevisionen befassen.

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