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01. Februar 2024
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Gemeinsame Medienmitteilung des Grossen Rates und des Regierungsrates
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Volksabstimmung zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung

Am Sonntag, 3. März 2024, entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung. Neu soll das Instrument der dringlichen Gesetzgebung eingeführt werden. Dies würde es dem Kanton ermöglichen, Gesetze, die keinen Aufschub dulden, sofort in Kraft zu setzen. Grosser Rat und Regierungsrat sprechen sich für die Änderung aus.

Gesetze können im Kanton Bern nicht unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Parlament in Kraft gesetzt werden. Dies ist erst möglich, wenn entweder kein Referendum zu Stande kommt oder das Gesetz in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen wird. Dies soll sich nun bei Dringlichkeit ändern.

Volksrechte bleiben gewahrt

Neu soll ein vom Regierungsrat oder vom Grossen Rat vorgeschlagenes Gesetz sofort in Kraft treten können, falls es keinen Aufschub erlaubt. Bei dringlichen Gesetzen wäre eine hohe Zustimmung im Grossen Rat nötig: Zwei Drittel der Ratsmitglieder müssen dem Gesetz zustimmen, also mindestens 107 von total 160 Mitgliedern. Die Hürde ist bewusst hoch gesetzt. Sie soll den Ausnahmecharakter des Instruments zeigen und eine missbräuchliche Anwendung verhindern. Dringliche Gesetze würden im Kanton Bern zudem dem obligatorischen Referendum unterliegen. Damit wird die Legitimation durch das Volk gewährleistet. Die Volksabstimmung findet nach der Inkraftsetzung statt, spätestens innert sechs Monaten. Bei einer Ablehnung träte das Gesetz unmittelbar nach der Volksabstimmung ausser Kraft.

Grosser Rat und Regierungsrat stehen hinter der Vorlage

Der Grosse Rat und der Regierungsrat sprechen sich beide für die Änderung aus und empfehlen, der Vorlage zuzustimmen. Sie sind überzeugt: Dringliche Gesetze stärken die Handlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit, da damit rasch Rechtsgrundlagen geschaffen werden können. Die hohe Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder im Grossen Rat sowie die obligatorische Volksabstimmung verhindern den Missbrauch des Instruments und garantieren, dass dringliche Gesetze nur erlassen werden, wenn sie wirklich nötig sind.

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