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19. Februar 2024
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Medienmitteilung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates
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Kommission unterstützt Moutier-Konkordat

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) spricht sich für das Moutier-Konkordat aus. Es regelt die Modalitäten des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier. Der Grosse Rat stimmt in seiner Frühlingssession über das Vertragswerk ab, die bernischen Stimmberechtigten im September 2024.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Moutier haben sich am 28. März 2021 für den Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura ausgesprochen. Die beiden Kantonsregierungen handelten in der Folge einen interkantonalen Vertrag aus, ein so genanntes Konkordat. Dieses regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels, unter anderem die Kontinuität in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Schule, Justiz und Spitalwesen, die Vermögensaufteilung und die Anpassung des Gemeinderechts. Das Konkordat beendet alle territorialen Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) bedauert, dass sich Moutier dafür entschieden hat, den Kanton Bern zu verlassen und künftig dem Kanton Jura anzugehören. Sie respektiert aber den demokratisch gefällten Entscheid und begrüsst, dass die Jurafrage damit institutionell von allen beteiligten Seiten endgültig beendet wird. Die SAK unterstützt das ausgehandelte Konkordat. Es gibt einen Einblick, wie komplex dieser Kantonswechsel ist. Es müssen viele Bereiche und Detailfragen geregelt werden. Der Abschluss des Konkordats ist aus ihrer Sicht ein historischer Moment und hat Vorbildcharakter für den demokratischen Prozess bei Gebietsänderungen. Die Kommission erachtet das Verhandlungsergebnis insgesamt als ausgewogen. Sie anerkennt, dass auch auf finanzieller Ebene ein Kompromiss gefunden wurde. Der SAK ist bewusst, dass der Kantonswechsel von Moutier den ganzen Berner Jura betrifft, insbesondere die Nachbargemeinden von Moutier, und auf persönlicher Ebene für viele Betroffene sehr grosse Auswirkungen hat.

Das Konkordat muss nun von beiden Kantonsparlamenten genehmigt und anschliessend den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Der Grosse Rat des Kantons Bern behandelt das Geschäft in seiner Frühlingssession 2024. Auch das Bundesparlament muss dem Konkordat zustimmen, bevor Moutier per 1. Januar 2026 den Kanton wechseln kann.

SAK betont Wichtigkeit der Aussenbeziehungen des Kantons Bern

Im Jahresbericht 2023 über die Aussenbeziehungen des Kantons Bern gibt der Regierungsrat Auskunft über die Interessensvertretung des Kantons auf Bundesebene, die interkantonale Zusammenarbeit und die Beziehungen zum Ausland. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, in der Frühlingssession vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Sie betont, wie wichtig die Aussenbeziehungen für den Kanton sind, um seine Interessen, insbesondere auf Bundesebene, zu wahren. Ein Beispiel ist die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz. Hier konnte der Regierungsrat erfolgreich darauf hinwirken, dass die eidgenössischen Räte das Geschäft rasch behandelten und die beantragten Mittel für die umfassende Räumung bewilligten. Die Räumungsarbeiten können nun gemäss Planung rasch vorangetrieben werden.

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