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02. Februar 2024
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Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
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Inselspital: Regierungsrat soll sich für bessere Kommunikation einsetzen

Das Hauptproblem für die Unruhe am Inselspital in den letzten Jahren liegt für die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates in der ungenügenden Kommunikation durch die oberste Spitalführung. Die Kommission hat dem Regierungsrat empfohlen, sich bei der Insel Gruppe AG für mehr Klarheit und Transparenz in diesem Bereich einzusetzen.

2022 sorgte das Inselspital für Schlagzeilen, weil sich Mitarbeitende kritisch über ein neues Vergütungssystem und neue Strukturen äusserten sowie Vorwürfe gegen die Insel-Führung erhoben. Nach Abschluss ihrer Abklärungen kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Schluss, dass die Widerstände und die Unzufriedenheit am Inselspital eng mit diesen Veränderungen verbunden sind. Die Veränderungen erfolgten vor allem zu Ungunsten der einzelnen Kliniken, die an Freiheit und finanziellem Spielraum einbüssten, indem übergeordnete Medizinbereiche geschaffen wurden und die Honorierung neu organisiert wurde. Mit der schweizweiten Einführung der Fallpauschalen 2012 kam die Insel-Führung nach Einschätzung der GPK gar nicht darum herum, das Inselspital strukturell und finanziell neu aufzustellen. Auch was die Einführung eines neuen Kadervergütungssystems betrifft, ist das Handeln der Insel-Führung nach Ansicht der GPK nachvollziehbar. Die GPK begrüsst auch, dass die Führung in Bezug auf Compliance-Verstösse genauer hinschaut und entsprechende Regeln eingeführt hat.

Form und Inhalt der Kommunikation entscheidend

Mangelhaft war nach Einschätzung der GPK allerdings die Kommunikation durch die Insel-Führung und die Pflege der Unternehmenskultur. Hier beging die Insel-Leitung Fehler, die das Vertrauen des Personals massiv beeinträchtigt haben. Es reicht nicht, nur zu kommunizieren. Entscheidend sind auch Form und Inhalt. Dazu gehört nach Ansicht der GPK etwa, Transparenz zu schaffen und über Entscheide von grösserer Tragweite gegenüber dem Personal frühzeitig zu informieren und diese zu begründen. Mitarbeitende sollten aber auch einbezogen und Ideen und Vorschläge ernst genommen werden. Deshalb hat die Kommission dem Regierungsrat empfohlen, dass er seinen Einfluss gegenüber der Insel Gruppe AG geltend macht und sicherstellt, dass sich die Kommunikation verbessert. Gelingt die kommunikative Begleitung der aktuellen Veränderungen nicht, besteht die Gefahr, dass im Inselspital Unzufriedenheit und Unruhe zusätzlich um sich greifen. Dies in einer Zeit, in der aufgrund übergeordneter Entwicklungen – sei es der Fachkräftemangel, seien es ungelöste Tarifentscheide – die Unsicherheiten schon so sehr gross sind.

Regierungsrat muss Aufsicht über Inselspital wahrnehmen

Gemäss den kantonalen Public-Corporate-Governance-Richtlinien handelt es sich bei der Insel Gruppe AG um einen sogenannten «anderen Träger öffentlicher Aufgaben» gemäss Artikel 95 der Kantonsverfassung. Als solcher steht die Insel Gruppe AG unter der Aufsicht des Regierungsrates, der die politische Letztverantwortung hat. Es war denn auch der Regierungsrat, der den Auftrag erteilte, eine Situationsanalyse für das Inselspital durchführen zu lassen. Damit stand er am Anfang des Veränderungsprozesses der letzten Jahre. Die Auswirkungen daraus, so etwa eine hohe Fluktuation oder eine grosse Unzufriedenheit unter den Mitarbeitenden, sind deshalb Themen, welche der Regierungsrat ernst nehmen und mit denen er sich beschäftigen muss. Mit Blick auf andere Kantone hält die GPK fest, dass die Insel Gruppe AG für den Kanton im Moment eines der grössten finanziellen Risiken darstellen dürfte, weil die Spitäler finanziell sehr unter Druck stehen. Entsprechend wichtig ist es, dass der Regierungsrat seine Aufsicht wahrnimmt.

Regierungsrat verhindert Gespräche

Im Rahmen der Informationsbeschaffung hatte die GPK die Absicht gehabt, exemplarisch auch drei Leitende von Insel-Kliniken anzuhören, um das Bild durch eine zusätzliche Perspektive abzurunden. Der Regierungsrat, den die GPK von Gesetzes wegen über diesen Schritt informieren musste, intervenierte in der Folge jedoch bei der GPK. Er hielt fest, dass die GPK damit eine Grenze überschreite und diese Gespräche und das damit verbundene weitere Vorgehen mit der Leitung des Inselspitals abzusprechen seien. Nach Auffassung der Kommission hat der Regierungsrat damit die Informationsrechte der GPK beschränkt und die Kommission bei der Ausübung ihrer Oberaufsicht substanziell behindert. Dies entgegen der gesetzlichen Grundlage, die klar festhält, dass die Aufsichtskommissionen abschliessend über die Ausübung ihrer Informationsrechte entscheiden (vgl. Art. 37 Abs. 2 GRG). Das führte letztlich dazu, dass gewisse inhaltliche Fragen zum Inselspital für die Kommission offengeblieben sind.

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