Logo Kanton Bern / Canton de BerneGrosser Rat
20. Februar 2024
Zurück zur Übersicht

Medienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates
:
«Avenir Berne romande»: Kommission unterstützt Kredite für Umnutzung und Umzug

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) befürwortet Kredite für zwei «Avenir Berne romande»-Vorhaben: die Umnutzung von Wohngruppen für Administrativ-Haftplätze in Witzwil sowie den Umzug des ceff ARTISANAT nach Biel. Der Grosse Rat wird diese und weitere Kreditgeschäfte in der Frühlingssession 2024 behandeln.

Das Amt für Justizvollzug betreibt im Moment die ausländerrechtliche Administrativhaft in den Gefängnissen von Bern und Moutier. Durch den Kantonswechsel von Moutier auf das Jahr 2026 müssen die Plätze von Moutier in ein Gefängnis im Kanton Bern verschoben werden. Die bestehende Justizvollzugsanstalt Witzwil erwies sich bei der Standortsuche als geeignet.

Für die neuen Administrativ-Haftplätze müssen in Witzwil bestehende Wohngruppen umgenutzt werden. Dafür sind bauliche und technische Massnahmen notwendig. Für die Umnutzung hat der Regierungsrat einen Kredit von 7 170 000 Franken angefordert. Die BaK erachtet die Umnutzung aus baulicher Sicht sinnvoll. Durch die Nähe zu den bestehenden Vollzugseinrichtungen können bauliche Synergien genutzt und damit auch erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden. Durch die Verortung der Administrativhaft am bestehenden Standort in Witzwil kann auch der Personalbestand gesenkt werden. Die BaK beantragt dem Grossen Rat jedoch, die Stellenprozente für die Aufgaben im Justizvollzug vorzubehalten, damit bei Bedarf darauf zurückgegriffen werden kann.

Das Bauprojekt steht in Einklang mit einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Immobilienentwicklung. Die BaK beantragt dem Grossen Rat deshalb, der Kreditvorlage zuzustimmen.

Umzug des ceff ARTISANAT

Die BaK hat ein weiteres Geschäft im Zusammenhang mit dem Projekt «Avenir Berne romande» vorberaten. Der Bereich «Handwerk» des ceff ARTISANAT (Berufsbildungszentrum des französischsprachigen Kantonsteils) muss seinen Standort durch den Kantonswechsel von Moutier auf das Schuljahr 2026/2027 hin wechseln. An der Salzhausstrasse 18 in Biel wurde eine geeignete Liegenschaft für die Unterbringung des Bereichs «Handwerk» gefunden. Dort sind bereits die Technische Fachschule des Berufsbildungszentrums Biel sowie die Schule für Gestaltung Biel eingemietet.

Für die zusätzliche Einmietung des ceff ARTISANAT muss die Liegenschaft mit einem Geschoss und einem Anbau erweitert werden. Die Kosten dafür betragen rund 28 Millionen Franken. Zudem ist eine jährliche Miete von 256 865 Franken geschuldet. Trotz der hohen Kosten beantragt die BaK, dem Bauvorhaben und der Anmiete zuzustimmen. Der Standort liegt in idealer Nähe zum geplanten Campus Biel und zu anderen technischen Ausbildungsgängen. Dadurch sind eine engere Zusammenarbeit und eine gemeinsame Raumnutzung mit der Technischen Fachschule des Berufsbildungszentrums Biel möglich.

Die neue Fläche wird grösser sein als jene in Moutier. Dieser Flächenzunahme steht die BaK kritisch gegenüber. Sie verlangt deshalb, dass den zuständigen Kommissionen Bericht erstattet wird, wie sich die Zahlen der Lernenden entwickeln. Sollten sie tiefer liegen als erwartet, beantragt die BaK, dass andere gemietete Räumlichkeiten im Perimeter Bahnhof Biel zugunsten einer guten Auslastung der Salzhausstrasse 18 aufgegeben werden.

Angebotsbeschluss und Investitionsbeiträge öffentlicher Verkehr

Der Beschluss über das Angebot im öffentlichen Verkehr für die Fahrplanperioden 2022 bis 2025 soll um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert werden. Die Verlängerung ist nötig, weil der Bund das Bestellverfahren für den regionalen Personenverkehr mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen zum Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur harmonisieren will. Gleichzeitig sind verschiedene Anpassungen auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 beantragt. Ein Zusatzkredit für die Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr wird ebenfalls beantragt, um die Ausgaben für das Jahr 2026 zu finanzieren. Die BaK stimmt der Verlängerung und Anpassung des Angebots sowie dem Zusatzkredit von 19 Millionen Franken zu dessen Finanzierung zu.

Zusatzkredit für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften

Am 4. Juni 2020 hat der Grosse Rat den Rahmenkredit 2021 bis 2024 in der Höhe von insgesamt 224 Millionen Franken für bauliche Unterhaltsmassnahmen in den kantonalen Liegenschaften bewilligt. Dem Grossen Rat wird beantragt, die Rahmenkreditsumme um 18 Millionen Franken aufzustocken. Der Rahmenkredit muss stärker belastet werden als ursprünglich angenommen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Teuerung. Gleichzeitig wird ein neuer Rahmenkredit für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Höhe von 324 Millionen Franken beantragt.

Die BaK beantragt, sowohl dem Zusatzkredit für den alten Rahmenkredit wie auch dem neuen Rahmenkredit zuzustimmen. Eine gute Gebäudestruktur ist aus Sicht der Baukommission wichtig.

Mietverträge für externe Räumlichkeiten

Um die Stellen der kantonalen Verwaltung unterzubringen, ist der Kanton neben eigenen Liegenschaften auch auf Mietobjekte angewiesen. Diverse Mietverträge von rund 5,8 Millionen Franken jährlich müssen nun verlängert werden, unter anderem für die Räumlichkeiten an der Salzhausstrasse 21 in Biel der Schule für Gestaltung Bern und Biel oder für die Unterbringung des Bachelorstudiengangs Informatik der Berner Fachhochschule im Swiss Innovationen Park an der Aarbergstrasse 46 in Biel. Die BaK beantragt, den jährlichen Mietkosten zuzustimmen.

Seite teilen