Logo Kanton Bern / Canton de BerneGrosser Rat
25. März 2008
Zurück zur Übersicht

Beschwerden zur Ersatzwahl von Christoph Neuhaus in den Regierungsrat: Grossrätliche Justizkommission beantragt Gültigkeit der Wahl

aid. Die Justizkommission hat die Entscheidanträge des Regierungsrats zu den beiden Wahlbeschwerden betreffend der Ersatzwahl von Christoph Neuhaus in den Berner Regierungsrat vom 24. Februar 2008 beraten und zur Behandlung an den Grossen Rat überwiesen. Die Kommission stützt in ihrem Entscheidantrag an den Grossen Rat die Meinung der Regierung, die Wahlbeschwerde von Rudolf Hausherr abzuweisen und auf jene von Daniel Kettiger nicht einzutreten. Die Mitglieder der Justizkommission sind überzeugt, dass die Ersatzwahl gemäss den vom Grossen Rat beschlossenen Regeln korrekt durchgeführt wurde und das Ergebnis dem klaren Wählerwillen entspricht.

Am 27. Februar 2008 hat Rudolf Hausherr bei der Staatskanzlei des Kantons Bern zuhanden des Grossen Rats ein Beschwerde betreffend die Wahl von Christoph Neuhaus in den Regierungsrat vom 24. Februar 2008 eingereicht. Er macht geltend, die Ersatzwahl sei in Verletzung des Stimmrechts und gestützt auf eine ungenügende rechtliche Grundlage erfolgt. Der Beschwerdeführer fordert, die Wahl als ungültig zu erklären beziehungsweise festzustellen, dass Christoph Neuhaus das absolute Mehr nicht erreicht hat.

Die Justizkommission als vorberatendes Gremium des Grossen Rats kam bei der Wahlbeschwerde von Rudolf Hausherr zum Schluss, dass die Ersatzwahl von Christoph Neuhaus in den Regierungsrat weder das verfassungsmässig garantiere Stimmrecht verletzt noch den Bestimmungen der Kantonsverfassung widerspricht. Bundesrecht verlangt nicht, dass Regierungen durch Volkswahl bestellt werden. Auch die Auswahl zwischen zwei oder mehr Kandidaten ist nicht vorgeschrieben. Das in Bern und in weiteren Kantonenübliche Wahlvorschlagsverfahren, bei welchem die Kandidaten mit der Unterstützung von mindestens 30 Wahlberechtigten ihre Kandidatur anmelden, entspricht ebenfalls den rechtlichen Vorgaben. Das Verfahren ist gemäss der Einschätzung der Justizkommission auch demokratiepolitisch vertretbar, da die Stimmberechtigten ohne viel Aufwand die Möglichkeit gehabt hätten, mit zusätzlichen Kandidaten für eine Auswahl zu sorgen. Mitüber 100'000 Stimmen wurde Christoph Neuhaus zudem klar gewählt, die Summe der leeren oder ungültigen Stimmzettel lag deutlich tiefer. Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, die Wahlbeschwerde von Rudolf Hausherr abzuweisen.

In einer zweiten, ebenfalls am 27. Februar 2008 eingereichten Wahlbeschwerde macht Daniel Kettiger geltend, die Durchführung der Regierungsratsersatzwahl habe das Stimmrecht verletzt. Die Wahl sei zudem gestützt auf ungenügende rechtliche Grundlagen erfolgt.

Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat, auf die Wahlbeschwerde von Daniel Kettiger nicht einzutreten. Der Beschwerdeführer hatte bereits am 31. Dezember 2007 die Anordnung der Wahl beim Regierungsrat angefochten. Dieser hatte die Beschwerde am 15. Januar 2008 abgewiesen. Die neue Beschwerde von Daniel Kettiger führt im Vergleich zu jener an den Regierungsrat keine neuen Beschwerdegründe auf. Ohne neue Beschwerdegründe kann der Grosse Rat gemäss bernischem Recht wegen verwirkter Frist nicht auf die zweite Beschwerde eintreten.

Der Grosse Rat wird die beiden Wahlbeschwerden am 31. März 2008 behandeln. Folgt er den Anträgen der Justizkommission– die eine Beschwerde abweisen, auf die andere nicht eintreten–, erklärt er zugleich die Ersatzwahl von Christoph Neuhaus in den Regierungsrat für gültig. 

Seite teilen