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14. November 2013
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Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
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Kommission für Anpassung der Schwellenwerte

Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rats hat die Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen gutgeheissen. Mit dieser Änderung sollen die Schwellenwerte an die Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) angepasst werden. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Januarsession 2014 behandeln.

Im Kanton Bern gelten heute tiefere Schwellenwerte als diejenigen, die die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als Höchstwert vorsieht. Praktisch alle anderen Kantone haben hingegen die Schwellenwerte der IVöB übernommen. Der Regierungsrat hat daher im Oktober dieses Jahres eine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Die vorgeschlagene Revision bezweckt eine Harmonisierung zwischen den Kantonen. Sie führt teilweise zu einer Erhöhung der Schwellenwerte und damit vorab zu einer Ausdehnung des Bereichs, in welchem freihändig vergeben werden kann. Das Vergabeverfahren wird somit vereinfacht und beschleunigt und der Aufwand für die Anbietenden sowie die Beschaffungsstellen wird verringert. Für kantonale und kommunale Beschaffungen gelten neu dieselben Schwellenwerte, wobei die Gemeinden nach wie vor die Möglichkeit haben, tiefere Schwellenwerte vorzusehen.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat die Vorlage des Regierungsrats nun gutgeheissen. Der Grosse Rat wird sich in der Januarsession 2014 mit der Vorlage befassen. Er wird dann auch über den Antrag der vorberatenden Kommission zu befinden haben, auf eine zweite Lesung in der Angelegenheit zu verzichten.

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