Geschäfte mit (möglichem) Referendum
Mitwirkung der Bevölkerung
Bei gewissen Geschäften des Grossen Rates kann das Volk mitreden.
Obligatorisches Referendum
Einerseits gibt es Geschäfte, zu denen zwingend eine Volkabstimmung durchgeführt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Änderungen der Kantonsverfassung und bei Volksinitiativen der Fall.
Hintergrundwissen «Obligatorisches Referendum»; Art. 61 Abs. 1 der Kantonsverfassung Link öffnet in einem neuen Fenster.
Fakultatives Referendum
Andererseits gibt es Geschäfte, zu denen Bürgerinnen und Bürger eine Volksabstimmung verlangen können. Dies ist beispielsweise bei Gesetzen, gewissen Ausgabenbeschlüssen und Konzessionsbeschlüssen der Fall.
Hintergrundwissen «Fakultatives Referendum»; Art. 62 der Kantonsverfassung Link öffnet in einem neuen Fenster.
Volksabstimmung
Damit die Volksabstimmung durchgeführt wird, müssen 10‘000 Stimmberechtigte das Begehren innerhalb von drei Monaten nach der Publikation im Amtsblatt unterschreiben.
Informationen zu den nächsten oder verganenen Volksabstimmungen Link öffnet in einem neuen Fenster.; Art. 61-63 der Kantonsverfassung Link öffnet in einem neuen Fenster.
Volksvorschlag
Schliesslich können Bürgerinnen und Bürger zu Gesetzen und Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates einen eigenen Vorschlag einreichen. Für den Volksvorschlag braucht es ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 10'000 Stimmberechtigten.
Hintergrundwissen «Volksvorschlag»; Art. 63 Abs. 3 der Kantonsverfassung Link öffnet in einem neuen Fenster.
Geschäfte mit fakultativem Referendum und laufender Referendumsfrist
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Fakultatives Gesetzesreferendum
Geschäfts-Nr. Geschäfts-Nr.; aufsteigende SortierungGeschäfts-Nr., absteigende Sortierung |
Geschäftstitel Geschäftstitel; aufsteigende SortierungGeschäftstitel, absteigende Sortierung |
Fristende (Referendum) Fristende (Referendum); aufsteigende SortierungFristende (Referendum), absteigende Sortierung |
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2016.JGK.3599 | Baugesetz (BauG) (Änderung) | 23.03.2021 |
2020.DIJ.6802 | Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (Kinderförder- und Schutzgesetz, KFSG) | 23.03.2021 |
2017.GEF.829 | Spitalversorgungsgesetz (SpVG) (Änderung) | 23.03.2021 |
Fakultatives Finanzreferendum
Fakultatives Konzessionsreferendum
Weitere Informationen
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