Das Bewerbungs- und Wahlverfahren bei Richterwahlen kurz erklärt.
Wahlverfahren bei Neubesetzungen
Die Mitglieder der Gerichtsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft werden vom Grossen Rat gewählt. Für das Wahlvorbereitungsverfahren ist der Ausschuss IV der Justizkommission (JuKo) zuständig. Stellen werden öffentlich ausgeschrieben (Website Kanton, vgl. Link unter Ausschreibungen).
Zu allen Personen, die sich zur Wahl stellen, werden Stellungnahmen eingeholt; dies in der Regel beim Obergericht, dem Verwaltungsgericht, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Bernischen Anwaltsverband BAV und dem Verband Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte VBRS. Nach Eingang der Stellungnahmen werden vor dem Ausschuss IV Bewerbungsgespräche durchgeführt.
Unvereinbarkeiten und Anforderungen
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen Folgendes enthalten:
- Bewerbungsschreiben mit vollständiger Adresse inkl. Telefonnummer und Mailadresse
- Lebenslauf (Angaben über folgende Bereiche: Personalien, Ausbildung, berufliche Tätigkeiten, politische Tätigkeiten, übrige Tätigkeiten, Sprachkenntnisse)
- Arbeitszeugnisse, Referenzpersonen
- genaue Angaben zur aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit (nötig zwecks Prüfung allfälliger Unvereinbarkeiten nach Artikel 68 Kantonsverfassung)
- Kopie des Anwaltspatents oder des bernischen Notariatspatents (gilt nicht für Fachrichterinnen und Fachrichter; Laienrichterinnen und Laienrichter)
Die Kandidierenden müssen zudem obligatorisch folgende zusätzlichen Angaben beziehungsweise Beilagen liefern:
Beurteilung durch JuKo-Ausschuss IV
Die Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber durch den Ausschuss IV erfolgt aufgrund der Bewerbungsunterlagen, der Stellungnahmen und der Bewerbungsgespräche. Nach Abschluss des Wahlvorbereitungsverfahrens wird die Beurteilung des Ausschusses IV den Fraktionen mitgeteilt. Der Ausschuss IV entscheidet, welche Personen dem Grossen Rat zur Wahl empfohlen werden. Dies können mehr Personen sein als offene Stellen.
Bei den miet- und arbeitsrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter, den Fachrichterinnen und Fachrichtern für das Handelsgericht und den Fachrichterinnen und Fachrichtern für das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten besteht für bestimmte Verbände ein Wahlvorschlagsrecht; der Ausschuss IV unterbreitet die Wahlvorschläge der Verbände normalerweise direkt den Fraktionen. Die Lebensläufe der Bewerberinnen und Bewerber werden vor der jeweiligen Session sämtlichen Grossratsmitgliedern verteilt.
Wahl durch Grossen Rat
Die Wahlen finden in der Regel am Mittwoch der ersten Sessionswoche statt. Mitglieder für das Obergericht, das Verwaltungsgericht und die Generalstaatsanwaltschaft werden unmittelbar nach der Wahl durch den Grossen Rat vereidigt. Die Vereidigungen der übrigen Mitglieder der Gerichtsbehörden finden zu einem späteren Zeitpunkt durch die Justizverwaltungsleitung statt.
Ausschreibungen
Rechtliche Grundlagen
- Verfassung des Kantons Bern (KV)
Gesetz über den Grossen Rat (GRG)
Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)
- Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG)
Einführungsgesetz zur Zivil-, zur Straf- und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ)
Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG)
Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)
Auszug Reglement Justizkommission vom 21. Oktober 2020