Die Wahl der 160 Grossratsmitglieder erfolgt in neun Wahlkreisen. Die einzelnen Mandate werden den Wahlkreisen ihrer Einwohnerzahl entsprechend zugeteilt.
Interessenbindungen
Die Mitglieder des Grossen Rates müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Vorbehalten sind Berufsgeheimnisse. Offen gelegt werden müssen Angaben über berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- oder Aufsichtsgremien von Unternehmen, Leitungs- oder Beratertätigkeiten für Interessengruppen, die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons oder von bernischen Gemeinden sowie wichtige politische Ämter.