Die Wahl der 160 Grossratsmitglieder erfolgt in neun Wahlkreisen. Die einzelnen Mandate werden den Wahlkreisen ihrer Einwohnerzahl entsprechend zugeteilt.
- Session im Grossratssaal -Titel-Mitglieder von A bis Z
- Sitzordnung
- Wohnorte der Mitglieder
- Aktuelle Zusammensetzung
Interessenbindungen
Die Mitglieder des Grossen Rates müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Vorbehalten sind Berufsgeheimnisse. Offen gelegt werden müssen Angaben über berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- oder Aufsichtsgremien von Unternehmen, Leitungs- oder Beratertätigkeiten für Interessengruppen, die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes, des Kantons oder von bernischen Gemeinden sowie wichtige politische Ämter.