Hintergrundwissen
Grosser Rat des Kantons Bern
In der Demokratie übt das Volk die höchste rechtsetzende Gewalt im Staate aus. Das Volk überträgt jedoch einen Teil seiner Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung. Im Kanton Bern ist dies der Grosse Rat.
Der Grosse Rat ist die Legislative (gesetzgebende Behörde) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder des Kantonsparlamentes werden alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt - letztmals am 28. März 2010. Der Grosse Rat wird im Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt.
Grossratsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus. Sie erhalten dafür eine finanzielle Entschädigung (Jahrespauschale, Sitzungsgeld, Reiseentschädigung).
Sessionen
Der Grosse Rat berät und beschliesst die hängigen Geschäfte an fünf Sessionen pro Jahr. Diese finden in der Regel im Rathaus in Bern statt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Der Grosse Rat ist nur verhandlungs- und beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder (81 Personen) anwesend ist.
Hinweis
Eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen rund um den Grossen Rat können sie in der Publikationsdatenbank des Kantons Bern bestellen oder hier als PDF herunterladen: Broschüre «Der Grosse Rat» (PDF, 763 KB, 8 Seiten).
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