Logo Kanton Bern / Canton de BerneGrosser Rat

Der Grosse Rat

Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Bern und somit die gesetzgebende Behörde. Die 160 Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.

In der Demokratie ist das Volk die oberste politische Instanz. Im Kanton Bern wählt das Volk den Grossen Rat und den Regierungsrat und überträgt ihnen einen Teil seiner Befugnisse.

Der Grosse Rat ist das Parlament, die gesetzgebende Behörde (Legislative) des Kantons Bern. Kernaufgaben des Grossen Rates sind die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Aufsicht über die Regierung und die Geschäftsführung der obersten Gerichte.

Der Regierungsrat (Exekutive) plant und koordiniert die Tätigkeiten des Kantons. Er leitet die Verwaltung und vollzieht die Beschlüsse des Grossen Rates. Die Rechtspflege (Judikative) wird schliesslich in der Hauptsache durch die Gerichte ausgeübt.

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