Cheflöhne in den staatsnahen Betrieben dürfen die Gehälter der Regierungsratsmitglieder nicht übersteigen!
Geschäfts-Nr.: | 2015.RRGR.632 |
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Geschäftstyp: | Motion 185-2015 |
Eingereicht durch: |
Machado Rebmann Simone, GaP, Bern Knutti Thomas, SVP, Weissenburg Grädel Johann Ulrich, EDU, Schwarzenbach BE/Huttwil Brönnimann Thomas, glp, Mittelhäusern Seiler Michel, Parteilos, Trubschachen Streit-Stettler Barbara, EVP, Bern |
Mitunterzeichner: | 2 |
Federführung: | FIN Finanzdirektion |
Dringlichkeit beantragt: | Nein |
Sachregister: | |
Verwandte Geschäfte: | 2017.RRGR.686 Begrenzung der Kaderlöhne in kantonsnahen Betrieben bzw. in solchen, die im Eigentum des Kantons Bern sind |
Vorstoss eingereicht am: | 10.06.2015 |
Traktandierungen
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Datum | Sitzung / Traktanden- / Dokumententitel | ||||||||||||
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21.10.2015 | Regierungssitzung vom 21. Oktober 2015 | ||||||||||||
Cheflöhne in den staatsnahen Betrieben dürfen die Gehälter der Regierungsratsmitglieder nicht übersteigen! Antwort des Regierungsrates | |||||||||||||
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16.11.2015 | Novembersession 2015 | ||||||||||||
Cheflöhne in den staatsnahen Betrieben dürfen die Gehälter der Regierungsratsmitglieder nicht übersteigen! Richtlinienmotion | |||||||||||||
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Ergänzende Dokumente zum Geschäft
Datum | Dokumententitel |
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23.06.2015 | M-185-2015-vorstosstext-de Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF) |