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Kommission befürwortet Kürzung von Finanzausgleichsleistungen zur Förderung von Gemeindefusionen
7. Februar 2012 Medienmitteilung
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hat sich mehrheitlich für die Möglichkeit ausgesprochen, Leistungen aus dem Finanzausgleich gegenüber fusionsunwilligen Gemeinden kürzen zu können. Der Grosse Rat hat diesen Punkt in der Januarsession anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Lockerung der Bestandesgarantie der Gemeinden an die Kommission zurückgewiesen.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Grossrat Hans Rudolf Feller (FDP) die Vorlage zur Lockerung der Bestandesgarantie der Gemeinden in zweiter Lesung beraten. Die Vorlage besteht aus einer Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes. Mit der vorgesehenen Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit der Grosse Rat Gemeindefusionen unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen der betroffenen Gemeinden anordnen und der Regierungsrat in gewissen Fällen Leistungen aus dem Finanzausgleich gegenüber fusionsunwilligen Gemeinden kürzen kann. Den zweiten Punkt, also die Möglichkeit, Leistungen aus dem Finanzausgleich zu kürzen, hat der Grosse Rat in der Januarsession anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur vertieften Prüfung an die Kommission zurückgewiesen. Die Kommission hat deshalb die neu vorgesehene Regelung im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG), wonach Leistungen aus dem Finanzausgleich gegenüber fusionsunwilligen Gemeinden unter Umständen gekürzt werden können, vertieft diskutiert.
Die Kommissionsmehrheit befürwortet als zusätzliches Instrument zur Förderung von Gemeindefusionen die Möglichkeit von Leistungskürzungen gegenüber Gemeinden, die sich der Aufnahme von Fusionsabklärungen oder einem Zusammenschluss widersetzen. Sie schlägt aber eine neue Formulierung der entsprechenden Gesetzesbestimmung vor. Die Kommissionsminderheit lehnt Kürzungen von Finanzausgleichsleistungen gegenüber Gemeinden, welche sich in einer Abstimmung gegen die Fusion ausgesprochen haben, ab.
Die ansonsten unveränderte Vorlage geht nun für die zweite Lesung an den Grossen Rat. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der kommenden Märzsession in zweiter Lesung beraten. Die Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes soll den Stimmberechtigten voraussichtlich im Herbst 2012 unterbreitet werden.